Privileg
Bund und Kantone
Bund: Die Gemischten Gesellschaften sind auf Bundesebene dem normalen Steuersatz unterworfen. Kapitalsteuern werden auf Bundesebene zudem nicht erhoben.
Kantone: Die Gemischten Gesellschaften sind bei der Gewinnsteuer nur einer reduzierten kantonalen Steuer unterworfen. Zudem sind sie einer von Kanton zu Kanton unterschiedlichen reduzierten Kapitalsteuer unterworfen.
Steuerart |
Fiskus |
Steuersatz bei GG-Status |
| Gewinnsteuer | Bund | 8.5% |
| Kanton |
|
|
| Kapitalsteuer | Bund | 0.0% |
| Kanton | ja nach Kanton different2 | |
|
Voraussetzungen:
|
||
1 Nur Einkünfte aus schweizerischen Quellen unterliegen der kantonalen Gewinnsteuer. Beteiligungserträge sowie Kapital- und Aufwertungsgewinne auf Beteiligungen sind steuerbefreit. Die Besteuerung der Leistungen aus der Verwaltungstätigkeit in der Schweiz orientiert sich an den ausländischen / am Aufwand für die Verwaltung der ausländischen Einkünfte. In der Regel wird diese bei rund 10% angesetzt, so dass nur 10% der ausländischen Erträge in der Schweiz besteuert werden.
2 Den konkreten Kapitalsteuer-Satz des Standort- bzw. Ziel-Kantons teilen wir Ihnen gerne mit!







