Begriff
Gemischte Gesellschaft
Die Gemischte Gesellschaft (GG) ist eine rechtlich, wirtschaftlich und geschäftlich selbständige juristische Person, die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend auslandsbezogen und in der Schweiz nur untergeordnet ausübt. Typusrelevant baut sie in der Regel auf einem anderen steuerlich motivierten Basis-Gesellschaftstypen auf wie
Steuerliche Begriffsherkunft
Der Begriff der Gemischten Gesellschaft ist ein steuerlich geprägter Begriff; die Gemischte Gesellschaft ist nicht ein zusätzlicher Gesellschaftstyp, sondern der Steuerstatus für eine aus dem Handelsrecht zur Verfügung stehende Gesellschaftsform wie Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Tätigkeit
Keine Vorgabe.
Bedingungen
Die Gemischte Gesellschaft
- muss mindestens 80 % der Einkommen aus ausländischen Quellen erwirtschaften;
- darf mit limitierten Geschäftsaktivitäten jeder Art maximal 20 % Einkommen in der Schweiz erarbeiten;
- darf eigene Büros und eigenes Personal in der Schweiz haben.
Tipp:
Zur Abklärung, ob der Status mit der konkreten Zwecksetzung erreicht werden kann, empfiehlt sich ein (detailliertes) Taxruling.







